Ab fünften Fachsemester wird die Ausbildungsförderung nur geleistet, nachdem die bis dahin üblichen Studienfortschritte belegt wurden. Der Nachweis wird in aller Regel durch eine Eignungsbescheinigung der Hochschule (Formblatt 5) erbracht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die zuständigen Hochschullehrer.
DSW-Präsident Rolf Dobischat enttäuscht, dass Bund und Länder sich nicht auf laufende BAföG-Novelle...