Für Studierende und Vorpraktikanten von Studiengängen sind in der Regel die Studentenwerke zuständig, die die jeweilige Hochschule betreuen.
Das Studentenwerk Göttingen ist für folgende Hochschulen zuständig:
Für die Verwaltung und den Einzug des zinsfreien Darlehensanteils ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Wurde verzinsliches Bankdarlehen in Anspruch genommen, ist die KfW richtiger Ansprechpartner.
Bei dem Besuch einer ausländischen Hochschule oder Praktikantenstelle richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Staat. Eine Übersicht gibt das Bundesbildungsministerium.
Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien müssen sich an den Landkreis wenden, in dem die Ausbildungsstätte gelegen ist, andere ledige Schüler an den Landkreis, in dem die Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben. Sonst richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Schülers selbst.