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Eigentlich ist das eine Abkürzung und steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Damit stellt der Staat Mittel für eine neigungs- und eignungsgerechte Ausbildung zur Verfügung, soweit diese für den Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten weder selbst noch durch die Familie aufgebracht werden können.
BAföG fällt nicht von allein als warmer Geldregen vom Himmel; es muss rechtzeitig beantragt werden. Rückwirkend vor dem Antragsmonat wird es nicht geleistet.
Zu Studienanfang sollten Sie auf jeden Fall einen Antrag stellen. Vielleicht lohnt sich das gerade für Sie! Auch eine minimale Förderung sichert große Vorteile. BAföG-Empfänger können z. B. durch die GEZ von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden!
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung und haben uns zum Ziel gesetzt, jeden Anspruch optimal und rasch zu realisieren.
Ausführliche Informationen bieten das Deutsche Studentenwerk und das Bundesministerium für Bildung und Forschung an. Auch das BAföG ist dort online einzusehen.