Studierende aller Hochschulen in Göttingen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, können aus Mitteln der studentischen Darlehenskasse ein zinsloses Darlehen erhalten.
Studienabschlussdarlehen werden nur maximal für die letzten 8 Monate der Examenszeit vergeben. Sie werden nicht als Ersatz für nicht erbrachte Leistungen der Unterhaltspflichtigen (Ehegatte, Eltern) oder als Aufstockung auf gewährte Leistungen aus öffentlichen Mitteln (z.B. BAföG) gewährt. Für das Darlehen wird eine einmalige Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 von Hundert der Darlehenssumme erhoben.
Die Darlehenshöhe beträgt maximal monatlich 500 €. Unterhaltszahlungen der Eltern bzw. des Ehegatten sowie eigenes Einkommen des Antragstellers werden entsprechend der BAföG-Regelungen angerechnet.
Zur Sicherung des Darlehens ist für den gesamten Darlehensbetrag eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu erbringen.
Die Tilgung des Darlehens muss spätestens im 7. Monat nach dem laut Bescheinigung des Prüfungsamtes vorgesehenen Studienabschlussmonat aufgenommen werden. Die monatliche Tilgungsrate beträgt in der Regel 100 €.