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Verzinsliches Darlehen

In bestimmten Fällen wird die Ausbildungsförderung als verzinsliches Darlehen gewährt.

Bei einem Studienfachwechsel werden die Semester, die für das aufgegebene Studienfach verbraucht wurden, am Ende der neuen Förderungshöchstdauer nur durch verzinsliches Darlehen gefördert. Ausschließlich verzinsliches Darlehen gibt es außerdem für ein nur in Ausnahmefällen förderbares Zweitstudium.

Können keine besonderen Gründe für eine Verzögerung des Studiums verantwortlich gemacht werden, erfolgt schließlich eine Weiterförderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer als verzinsliches Darlehen (Hilfe zum Studienabschluss).

Der variable Zinssatz beträgt derzeit 1,96 % (April 2010). Die Rückzahlung beginnt sechs Monate nach der Förderung in Raten von mindestens monatlich 105 €. Sie sollte ebenfalls innerhalb von 20 Jahren abgeschlossen sein. Erlassregelungen sind für das verzinsliche Darlehen nicht vorgesehen. Zuständig ist die KfW.  

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