Mehr Geld, mehr Berechtigte, eine erleichterte digitale Antragstellung: Von den aktuellen Leistungsverbesserungen beim BAföG solltet ihr versuchen zu profitieren!
Dies sind die wichtigsten Verbesserungen der Fördermöglichkeiten:
Ø Das Einkommen der Eltern darf nun um 20,75% höher liegen als zuvor („Einkommensfreibeträge Eltern“)
Hier ein Beispiel für den häufigen Fall, dass ein Geschwisterkind nicht mehr unterstützt werden muss und die Eltern verheiratet sind: Wer bisher 252 € erhielt, bekommt ab Oktober dann 500 €, also fast 100 % mehr!
Ø Du darfst z. B. mit unter 30 Jahren 15.000 Euro Vermögen besitzen („Vermögensfreibetrag“)
Ø einen Nebenjob zu haben, ist möglich, aber natürlich keine Bedingung. Im Nebenjob darfst du monatlich bis zu 520 Euro verdienen, ohne dass dir vom BAföG etwas abgezogen wird („Einkommensfreibeträge Studierende“)
Ø Selbst bei einem Studienbeginn mit 44 Lebensjahren bist du noch BAföG-berechtigt („BAföG Altersgrenze: Studienbeginn unter 45 Jahren“)
Ø Die monatlichen Bedarfsbeträge sind im Standardfall um 8% gestiegen (Beispiel: Gesamtbedarf von 752 auf 812 Euro)
Eine hilfreiche Zusammenfassung findest du hier: https://www.studentenwerke.de/de/content/aenderungen-bafoeg-herbst-2022
Unseren Rechner zum Einschätzen deines BAföG-Bezuges findest du hier: https://www.studentenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/bafoeg-rechner-2022
Unsere BAföG-Expertinnen und Experten laden dich ein - lasse dich schnell persönlich beraten: https://www.studentenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/terminvereinbarung-fuer-persoenliche-beratung