Energiekostenbeihilfe
Für Studierende, die aufgrund der steigenden Energiepreise in eine finanzielle Notlage geraten sind, hat das Studentenwerk einen Hilfsfonds eingerichtet. Dies ist dank der Soforthilfe des Landes Niedersachsen für die Studentenwerke, die Ende 2022 beschlossen worden ist, möglich.
Wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst, kannst du bei uns einen Antrag auf Energiekostenbeihilfe stellen:
- Auslöser für deine finanzielle Notlage sind die gestiegenen Energiekosten
- Du hast deinen Wohnsitz in Deutschland und bist an einer der Göttinger Hochschulen immatrikuliert
- Du wohnst nicht bei deinen Eltern oder in einem Wohnheim des Studentenwerks
- Deine monatlichen Einnahmen liegen unter 800 Euro
- Du beziehst kein BAföG. (Da es sich bei der Beihilfe um öffentliche Mittel handelt, würden diese beim BAföG voll angerechnet und somit abgezogen werden. Zudem haben BAföG- Empfänger*innen bereits je nach Bezugsdauer mindestens einmal einen Heizkostenzuschuss erhalten (2022: 230 Euro, 2023: 345 Euro).
- Du hast vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 nicht für mindestens einen Monat Wohngeld erhalten (und somit auch keinen Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro).
- Achtung! Auch wenn du bereits einen Antrag auf die Energiekostenpauschale der Bundesregierung gestellt hast (www.einmalzahlung200.de), kannst du unsere Energiekostenbeihilfe in Anspruch nehmen!
Einzureichende Unterlagen:
- vollständiger Antrag mit Unterschrift
- Immatrikulationsbescheinigung SoSe 2023
- Kopie Personalausweis oder Pass + Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel + Meldebescheinigung
- Kontoauszüge der letzten zwei Monate
Die Höhe der Energiekostenpauschale beträgt einmalig 300 Euro.
Die Antragstellung kann ab dem 1. April 2023 per Mail an energiekostenbeihilfe(at)studentenwerk-goettingen.de erfolgen.
Achtung: aus Gründen der Datensicherheit können wir keine Word- oder Excel-Dateien empfangen. PDF-Dateien und Bilddateien sind möglich.
Bitte beachte, dass unsere Mittel aus dem Nothilfefonds begrenzt sind. Sobald diese aufgebraucht sind, können keine weiteren Hilfen beantragt werden.
Die Hinweise zum Datenschutz findest du im Hinweisblatt § 13 DSGVO.