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Presse

Überbrückungshilfe für Studierende: Studentenwerk zieht Fazit

Studentenwerk Göttingen zahlte 2.213.900 Euro aus

Der Zeitraum der Überbrückungshilfe, bereitgestellt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), erstreckte sich über insgesamt 15 Monate. Er umfasste die Zeit von Juni bis September 2020 sowie von November 2020 bis September 2021. Mit der Maßnahme wurde pandemiebedingten Notlagen Studierender frühzeitig ein umfassendes Hilfspaket entgegengesetzt: Studierende richteten ihre Anträge an das Studentenwerk und erhielten eine Unterstützung.

„In Göttingen wurden insgesamt 6.327 Anträge von sechs Mitarbeiterinnen des Studentenwerkes bearbeitet,“ erläutert Prof. Dr. Jörg Magull, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Studentenwerks: „Ihnen danke ich für die große Flexibilität und das Engagement bei der Übernahme dieser zusätzlichen Aufgabe.“
Rund 72% der Anträge wurden bewilligt und somit besonders notleidende Studierende – zum Teil über mehrere Monate hinweg – mit insgesamt 2.213.900 Euro unterstützt.
In absoluten Zahlen wurden 4.946 Anträge bewilligt und 1.381 Anträge abgelehnt.

Die Beihilfe richtete sich an Studierende, die sich nachweislich und trotz fortlaufender Bemühun-gen in einer pandemiebedingten Notlage befanden und diese nicht durch anderweitige Unterstützungen überwinden konnten. Sehr häufig war der Wegfall des Einkommens durch einen studentischen Nebenjob oder der Verlust familiärer Unterstützung aufgrund von Kurzarbeit ein Auslöser für die finanzielle Notlage. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit konnten zwischen 100 Euro und 500 Euro monatlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt werden. Durchschnittlich wurden circa 450 Euro pro Monat ausgezahlt.

Über den Sommer 2020 hinweg nahm die Zahl der Anträge stark ab, so dass die Maßnahme im Oktober 2020 vom Bund ausgesetzt wurde. Mit dem zweiten bundesweiten Lockdown ab November wurde das Zuschussinstrument für das Wintersemester 2020/2021 jedoch von der Bundesregierung erneut geöffnet und im Frühjahr des Folgejahres für das gesamte Sommersemester 2021 verlängert. Zuletzt erholte sich der studentische Arbeitsmarkt spürbar und die Antragszahlen auf Überbrückungshilfe gingen zurück.
Daher entschied das BMBF in Abstimmung mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW), das Zuschussprogramm planmäßig nach dem 30. September 2021 auslaufen zu lassen.
Überbrückungshilfe konnten in- und ausländische Studierende beantragen, die an einer der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Göttingen immatrikuliert sind.
Die Anträge erfolgten über eine bundesweit einheitliche IT-Plattform und wurden in den zuständigen Studentenwerken bearbeitet.
                                                                                                                                                                                                                                 
Kontakt:
Studentenwerk Göttingen l Stiftung öffentlichen Rechts
Anett Reyer-Günther
l Leitung Unternehmenskommunikation, Pressesprecherin
Kreuzbergring 44, Wohnheim Ebene 0  l  37073 Göttingen l Tel. +49 551 39-35051
E-Mail    
anett.reyer-guenther(at)studentenwerk-goettingen.de
Homepage   www.studentenwerk-goettingen.de

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