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Presse

Hausgemeinschaft kündigt Kompromiss von 2014 mit Studentenwerk auf

Wohnheim Humboldtallee 9 will eskalieren

Drei studentische Wohngemeinschaften in der Humboldtallee 9 befinden sich seit dem 1. April 2017 in einem vertraglosen Zustand, da sie sich weigern, neue Mietverträge mit dem Studentenwerk Göttingen zu unterschreiben. Neue Mietverträge sind durch den Einzug neuer Mieter/innen bzw. wegen erfolgter Wohnzeitverlängerung notwendig. 

Stein des Anstoßes sind offenbar die Mieterhöhungen, die nach mehr als sieben Jahren der Mietzinsstabilität notwendig werden, um den gesamten Wohnheimbestand zu erhalten, fortlaufend zu sanieren, zu modernisieren und zu erweitern (siehe Tageblatt vom 13.03.2017 ). Sie sind durch alle Entscheidungsgremien des Studentenwerks nach eingehender Diskussion und mit studentischer Beteiligung im letzten Jahr einstimmig beschlossen worden.  

Die Brutto-Warmmiete für Neumietverträge erhöht sich im Wohnheim Humboldtallee 9 danach von 212,00 € auf 242,00 € um 30,00 € pro Platz und Monat bei einer genutzten Wohnfläche von 32,51 m².Anstatt auf diese neuen Mietverträge einzugehen, fordern die Bewohner/innen einen sogenannten Kollektivmietvertrag. Ziel ist offenbar die Anmietung des gesamten Hauses durch einen Verein, der dann wiederum als Vermieter auftritt. Dieses Vorgehen überrascht das Studentenwerk Göttingen, denn eine Notwendigkeit dafür gibt es nicht. Vielmehr sieht es darin den Versuch einer gezielten Eskalation. Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Hubert Merkel bedauert, dass Verabredungen mit dem Studentenwerk von 2014 nun offenbar wertlos sind: Mit einer eigenen Satzung, die Bewohner/innen und Studentenwerk in diesem Jahr vereinbarten, erhielt das Wohnheim bereits ein hohes Maß an Autonomie. Nun werden alte Forderungen nach einem Kollektivmietvertrag aufgewärmt. 

Verschiedene Gespräche zwischen dem Studentenwerk und den Vertretern dieser Forderung endeten leider ergebnislos. 

Merkel erklärt: „Ich bewundere die Geduld von Professor Magull in diesen Gesprächen. Das Studentenwerk wird keine neuen Kollektivmietverträge abschließen, da hiermit das Mitwirkungsrecht des Studentenwerks bei der Belegung, bei der Kontrolle des Immatrikulationsstatus sowie der Wohnzeitkontrolle etc. ausgehebelt wird.“ Dies kann das Studentenwerk nicht zulassen. „Mietvertragspartner mit dem Studentenwerk können nur Studierende sein. Wir sind für alle Studierenden da und können es nicht hinnehmen, dass ein Verein sich selbst privilegiert. Es ist traurig, wenn die Solidarität an der Tür der eigenen Wohngemeinschaft endet“, so Merkel. „Mieterhöhungen sind immer ärgerlich. Sie sind in diesem Fall aber notwendig, um den Gesamtbestand zu erhalten, fortlaufend modernisieren und sanieren zu können und die Gesamtmieten auf einem erträglichen Niveau zu halten. Den Unmut kann ich gut akzeptieren, für das Ziel der Protestgruppe fehlt mir aber – vor allem nach den Vereinbarungen von 2014 – jedes Verständnis“, führt er weiter aus. 

Den drei Wohngemeinschaften des Wohnheims Humboldtallee 9 räumt das Studentenwerk Göttingen jetzt zwei Wochen Zeit ein, neue Mietverträge zu zeichnen. Geschieht dies nicht, sieht sich das Studentenwerk gezwungen, Räumungsklage zu erheben. Dazu Vorstandsvorsitzender Merkel: „Ich bedauere diese Entwicklung sehr, aber wir sind bereit, diese Angelegenheit rechtlich zu klären. Dies sind wir der Gesamtheit unserer 4.400 Mieter schuldig. Dass man geschlossene Verträge auch einhält, ist Grundlage eines guten Zusammenlebens und einer funktionierenden Demokratie. Ich bin überzeugt, dass bewährte rechtsstaatliche Grundsätze hier greifen und unseren Standpunkt schützen werden.“

Kontakt
Anett Reyer-Günther
Leiterin Stabsstelle Unternehmenskommunikation

Studentenwerk Göttingen
Stiftung öffentlichen Rechts
Platz der Göttinger Sieben 4
37073 Göttingen

Telefon: 0551 - 39 35 051
E-Mail: anett.reyer-guenther[at]studentenwerk-goettingen.de

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