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Presse

Studentenwerk kündigt Mietern der Roten Straße 3 fristlos

Mietzahlungen der Roten Straße 3 fehlen seit drei Monaten

Das Studentenwerk Göttingen hat am 13. Februar einem seiner Mieter in den Wohnheimen Rote Straße, der „GbR Rote Str. 3“, fristlos gekündigt.

Den Mieterinnen und Mietern des Studentenwohnheims Rote Straße 3 wurde das Schreiben des Anwalts zugestellt, der das Studentenwerk Göttingen rechtlich vertritt.

In den Wohnheimen Rote Straße1, 2, 3, 4 und 5 sowie Burgstraße 52 sind die Mieterinnen und Mieter der einzelnen Häuser jeweils in der Rechtsform einer GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – organisiert und treten als juristische Person auf. Bis auf das Haus Rote Straße 3 gäbe es in den restlichen Häusern dieses Areals keinerlei Probleme mit den Mietzahlungen, betont das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Studentenwerks Göttingen, Prof. Dr. Jörg Magull. Magull bedauert gleichzeitig: "Es stehen insgesamt 2 338,68 Euro Miete für den selbstverwalteten Wohnraum aus, das nehmen wir nicht mehr hin."

Der säumige Mieter "GbR Rote Straße 3" hat für die Monate Dezember 2016 sowie Januar und Februar 2017 die Grundmiete und die Betriebskosten nicht gezahlt. Ein Grund für die Nichtzahlung wurde dem Studentenwerk zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt. Die Mietbuchhaltung des Studentenwerks hatte am 30. Januar ein Mahnschreiben an die "Wohngemeinschaft Rote Straße 3" gerichtet, obwohl dies mietrechtlich nicht erforderlich gewesen wäre. Auch daraufhin erfolgten keinerlei Reaktionen der Bewohner. "Die fristlose Kündigung an die "GbR Rote Straße 3" erfolgte, weil wir uns als Studentenwerk in unserer Arbeit allen Studierenden und allen unseren Mieterinnen und Mietern am Standort Göttingen verpflichtet sehen", so Magull. "Entsprechend sind die erforderlichen Regeln wie z. B. die Richtlinien für die Vergabe von Wohnheimplätzen und die Mietbedingungen ausgestaltet. Sie sind einzuhalten."Das Studentenwerk folgt seinem gesetzlichen Auftrag der preisgünstigen Bereitstellung von Wohnraum für Studierende, indem es in Göttingen rund 4 400 Wohnheimplätze in 41 Wohnheimen unterhält. Das Portfolio der Wohngebäude ist geschichtlich gewachsen und folglich bezüglich Alter, Ausstattung und Lage sehr heterogen. Angeboten werden Wohnformen wie Einzelzimmer, Einzelzimmer in Wohngemeinschaften, Einzelappartements und Familienwohnungen. 

Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Studentenwerks Göttingen, Prof. Dr. Jörg Magull, stellt dazu abschließend fest: "Auch wenn es rechtlich im Prinzip selbstverständlich ist:  Ein Mietverhältnis in den Studentenwohnheimen des Studentenwerks gründet sich darauf, dass die Mietzahlungen pünktlich eingehen und ein von beiden Vertragspartnern unterzeichneter Mietvertrag vorlieget."

Kontakt
Anett Reyer-Günther
Leiterin Stabsstelle Unternehmenskommunikation

Studentenwerk Göttingen
Stiftung öffentlichen Rechts
Platz der Göttinger Sieben 4
37073 Göttingen

Telefon: 0551 - 39 35 051
E-Mail: anett.reyer-guenther[at]studentenwerk-goettingen.de

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