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Presse

Beschwerdebriefe gegen Mietzinsanpassungen eingegangen

Studentenwerk begründet angestrebte Maßnahmen

Das Studentenwerk Göttingen hat am Mittag des 13. März 498 inhaltlich identische Briefe von Vertretern der Wohnrauminitiative Göttingen persönlich entgegen genommen.Bei den Briefen handelt es sich um kopierte Texte, unter die handschriftlich jeweils eine persönliche Unterschrift und ein Datum, jedoch kein Absender gesetzt wurde. In den Briefen sprechen sich die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen gegen Mietzinsanpassungen und für das Mitwirken in den studentischen Selbstverwaltungen in den Wohnheimen aus. 

Außerdem erhielt das Studentenwerk bei der Übergabe durch die Wohnrauminitiative einen Brief, unterzeichnet von einigen Wohnheimsprechern und –sprecherinnen. Diese sprechen sich in dem Brief gegen Mietzinsanpassungen aus. Sie schlagen darüber hinaus vor, gemeinsam mit dem Studentenwerk gegenüber dem Land Niedersachsen für andere Finanzierungswege als die seit 01. Januar 2017 für neue Mietverträge geltenden Mietzinsanpassungen aufzutreten. 

Das Studentenwerk begründet die Mietzinsanpassungen mit seinem Modernisierungs- und Sanierungsprogramm: Im Zeitraum 2005 bis 2015 umfasste dieses Programm 65,5 Mio. €. In den nächsten fünf Jahren wird das Finanzvolumen der erforderlichen, weiterzuführenden Modernisierungen und Renovierungen 47,6 Mio. € betragen. Diese Entscheidungen wurden in den Gremien des Studentenwerks einstimmig verabschiedet. Es ist davon auszugehen, dass bei einem Bestand von mehr als 100 Gebäuden jährlich weiterhin Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten anfallen werden. 

Mehrere Aspekte beeinflussten die Entscheidung des Studentenwerks Göttingen, die Mietzinsanpassung umsetzen zu müssen: Zum einen finanziert sich das Studentenwerk zu 80 % aus selbst erzielten Einnahmen. Zum anderen gilt seit 1984 die politische Vorgabe des Landes Niedersachsens (Landesregierung und Fraktionen des Landtages), dass sich studentisches Wohnen selbst tragen muss. Eine öffentliche Förderung ist nicht mehr vorgesehen. Eine Teilhabe am Sozialen Wohnungsbau wird ebenfalls abgelehnt. Die erhobenen Mieten müssen deshalb Abschreibungen und Erhaltungsrückstellungen vollumfänglich decken. Staatliche oder andere Zuschüsse zur Sanierung von Wohnheimen sind nicht zu erwarten.

Weder Bund noch Land stellen finanzielle Mittel für die Sanierung von Wohnheimen zur Verfügung - das ist nicht nur ein Göttinger Problem. Für die Studentenwerke in Niedersachsen „liegt der Gesamtsanierungsaufwand für die Wohnheime bei 149 Mio. €. Er setzt sich aus kurzfristigen, bis zum Jahr 2019 durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 68 Mio. € sowie mittelfristigen Maßnahmen in Höhe von 81 Mio. € zusammen, die in den Jahren 2020 bis 2024 anfallen“, so der Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. Zur Mietkalkulation trifft der Landesrechnungshof folgende Aussage: „Die Studentenwerke erhoben in der Vergangenheit nicht immer ausreichend hohe Mieten, um Vorsorge für die Sanierung und Instandhaltung der Wohnheime zu treffen.“  

Die für die nächsten fünf Jahre geplanten Investitionen in die studentische Infrastruktur in Höhe von 47,6 Mio. € werden in Höhe von 22 Mio. € aus Eigenmitteln aufgewendet. Die Finanzierungslücke muss durch Kreditmittel in Höhe von 25,4 Mio. € gedeckt werden. Diese stellen die höchste Kreditaufnahme in der Geschichte des Studentenwerks dar.  

Folgende Baumaßnahmen sind unter anderem geplant:

 

Maßnahme Kosten
Wohnheim Rote Straße 1-5/Burgstraße 52
(Sanierung)
ca. 6 Mio. Euro
Wohnheim Lutterterrasse
(Neubau)
15 Mio. Euro
Nordmensa
(Sanierung und Erweiterung)
16 Mio. Euro
Wohnheim Albrecht-Thaer-Weg
(Modernisierung)
8 Mio. Euro

Zusätzlich sind in den letzten zehn Jahren Bau- und Instandhaltungskosten um 40 % gestiegen und betreffen alle Wohnbaugesellschaften. Damit unterscheiden sich Studentenwerke von privaten Anbietern und Bauherren nur noch in der Renditeerwartung, die bei Studentenwerken „null“ ist.

Um die Beweggründe des Studentenwerks Göttingen darzulegen, wird Prof. Dr. Jörg Magull, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Studentenwerks, in den nächsten Tagen mit Terminvorschlägen für Gespräche auf die Wohnheimsprecher zugehen.

Kontakt
Anett Reyer-Günther
Leiterin Stabsstelle Unternehmenskommunikation

Studentenwerk Göttingen
Stiftung öffentlichen Rechts
Platz der Göttinger Sieben 4
37073 Göttingen

Telefon: 0551 - 39 35 051
E-Mail: anett.reyer-guenther[at]studentenwerk-goettingen.de

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