Studienfinanzierung
Bis zum 30.04.2021 können Studierende rückwirkend einen BAföG-Antrag für das Wintersemester 2020/21 stellen, wenn sich ihr Anspruch erst durch die Niedersächsischen Beschlüsse zur Corona-Regelstudienzeit ergibt:
Die rückwirkende Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie war erst im Dezember 2020 beschlossen worden, deshalb haben einige Studierende den Antrag auf BAföG für das Wintersemester 2020/21 zu spät oder gar nicht gestellt. Diesen Studierenden soll jetzt die Möglichkeit gegeben werden, dies nachzuholen. Sie können bis zum 30. April 2021 einen rückwirkenden Antrag auf BAföG für das Wintersemester 2020/21 stellen, wenn sich ihre Förderungshöchstdauer aufgrund der Corona-Regelstudienzeitverlängerung über das Sommersemester 2020 hinaus verschoben hat.
Wichtig für die betroffenen Studierenden: Wer bereits BAföG bezieht, wurde vom Studentenwerk Göttingen in den letzten Tagen angeschrieben. Falls ihr nicht angeschrieben wurdet, wendet euch bitte an eure*n Sachbearbeiter*in.
Zweites „Corona-Semester“ beschlossen
Aufgrund der andauernden Einschränkungen der Studierenden durch die Pandemie hat der Niedersächsische Landtag am 16. März 2021 die Regelung erweitert und die Verlängerung der Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester beschlossen. Dies gilt für alle Studierenden, die im Zeitraum zwischen Beginn des Sommersemesters 2020 und Ende des Sommersemesters 2021 mindestens zwei Semester immatrikuliert sind bzw. waren.
Diese zweite Verlängerung der Regelstudienzeit kommt als Sondermaßnahme noch rechtzeitig, um für das Sommersemester 2021 ab Semesterbeginn den Antrag auf BAföG zu stellen.
Eine gute Ausbildung ist der Grundstein für beruflichen Erfolg. Ein Studium ist aber auch mit Kosten verbunden. Da reicht das eigene Geld nicht immer. Du bist Studienanfängerin oder -anfänger? Dann solltest du frühzeitig vor Semesterbeginn auf jeden Fall einen Antrag auf BAföG stellen – vielleicht lohnt sich das gerade für dich! Denn auch ein minimaler Anspruch sichert große Vorteile! So ist z. B. eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen möglich. Die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerks Göttingen steht dir darum für alle Fragen rund um das Thema Studienfinanzierung unterstützend zur Seite.