Studienfinanzierung
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde die Regelstudienzeit in Niedersachsen um insgesamt vier Semester verlängert.
Das heißt für BAföG-Bezieher*innen:
Wer für Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 immatrikuliert war, erhält individuell eine um vier Semester verlängerte Regelstudienzeit. Damit verbunden ist eine entsprechende Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach dem BAföG, wenn diese nicht bereits vor Beginn des Sommersemesters 2020 abgelaufen ist.
Stellt bitte zeitnah euren Antrag! Lasst euch von uns beraten, sofern ihr unsicher seid, ob auch ihr von dieser Regelung profitieren könnt.
Eine gute Ausbildung ist der Grundstein für beruflichen Erfolg. Ein Studium z. B. ist in der Regel aber auch mit hohen Kosten verbunden. Da reicht das eigene Geld nicht immer. Du bist Studienanfängerin oder -anfänger? Dann solltest du frühzeitig vor Semesterbeginn auf jeden Fall einen Antrag auf BAföG stellen – vielleicht lohnt sich das gerade für dich! Denn auch ein minimaler Anspruch sichert große Vorteile: So ist unter anderem eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen möglich. Die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerks Göttingen steht dir daher für alle Fragen rund um das Thema Studienfinanzierung unterstützend zur Seite.