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FAQ zum Thema Wohnen

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Wohnen. Du hast Anregungen, Kritik oder möchtest die FAQ ergänzen? Wir freuen uns auf deine Nachricht.

Wer darf bei uns wohnen?

Wohnberechtigt sind Studierende der Universität Göttingen, der HAWK Hildesheim/ Holzminden -Fachbereiche Göttingen-, der Privaten Fachhochschulen Göttingen und Studierende der Universität Kassel für den konsekutiven Masterstudiengang "Sustainable International Agriculture" in Kooperation mit der Universität Göttingen.

Ich absolviere für 2 Monate ein Praktikum in Göttingen und suche ein Zimmer. Kann ich einen Platz im Wohnheim bekommen?

Eventuell kannst du monatsweise während der Semesterferien in einem Wohnheim des Studentenwerks Göttingen einen Platz erhalten, wenn keine Nachfragen von Studierenden, die bei uns wohnberechtigt sind, bestehen . Dein Praktikum muss in einem universitären Zusammenhang stehen. Teile uns deinen Einzugswunsch per E-Mail über das Kontaktformular mit. Je mehr Vorlaufzeit wir haben, umso größer sind die Chancen, dass wir dir etwas anbieten können.

Wie komme ich auf die Warteliste für einen Wohnheimplatz?

Die Bewerbung für einen Wohnheimplatz füllst du online aus. Per E-Mail erhältst du dann einen Bestätigungslink, den du unbedingt freischalten musst. Erst danach nehmen wir dich in die gewünschte Warteliste auf. Du darfst nur eine Bewerbung abschicken. Doppelbewerbungen werden nicht berücksichtigt und gelöscht. Bitte achte darauf, dass das Foto im Dateianhang nicht größer als 2 MB ist.

Wie bewerbe ich mich als AustauschstudentIn (z. B. Erasmus)?

Als AustauschstudentIn kannst du dich nicht online bewerben. Bitte wende dich an den Accommodation Service des International Office der Universität Göttingen.

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung mit Kind?

Studierende mit Kind können sich nicht online bewerben. Bitte nutze zur Bewerbung das <link file:1853 - download "Bewerbungsformular Familienwohnungen">Bewerbungsformular für Familien</link>. Ausführliche Informationen erhältst du in der Wohnheimverwaltung Albrecht-Thaer-Weg, Albrecht-Thaer-Weg 6, 37075 Göttingen, Tel. 0551 - 39 35 162 oder 0551 - 39 35 044.

Wie bewerbe ich mich für barrierefreien und/oder behindertengerechten Wohnraum?

Die Bewerbung erfolgt ebenfalls über unsere Onlinebewerbung. Bitte informieren Sie sich vorab im Servicebüro Wohnen, welches Wohnheim für Sie geeignet wäre.

Ab wann sollte ich mich um einen Wohnplatz bewerben?

So früh wie möglich, da die Plätze nach Wartezeit vergeben werden. Die Wahrscheinlichkeit, ein Zimmer zu bekommen, ist umso größer, je eher deine Bewerbung bei uns eingeht. Mit deiner Bewerbung gehst du keinerlei Verpflichtung ein, d. h. du kannst sie jederzeit widerrufen, dich auf der Warteliste zurückstellen oder dich auf eine andere Wohnform umstellen lassen. Zu bzw. nach deinem Einzug reichst du uns deine Immatrikulationsbescheinigung ein.  D. h. du kannst dich auch ohne Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung bei uns bewerben.

Was bedeutet Gruppenwohnung und wie bekomme ich einen Platz in dieser Wohnform?

Gruppenwohnungen sind abgeschlossene Wohneinheiten für 2-6 Personen. Die Vergabe erfolgt komplett, d. h. eine Gruppe von Interessierten findet sich und bewirbt sich gemeinsam. Einzelbewerber können sich nicht für einen Platz in einer Gruppenwohnung bewerben. Die Zusammensetzung der Gruppe erfolgt ohne Beteiligung des Studentenwerks. Ziehen einzelne Personen vor Ablauf der Gruppenwohnzeit aus der Wohngemeinschaft aus, suchen die BewohnerInnen eigenverantwortlich NachmieterInnen für die verbleibende Gruppenwohnzeit. Dies geschieht in der Regel über Internetangebote oder Aushänge an den schwarzen Brettern der Universität oder der Wohnheime.

Wie bewerben wir uns für eine Gruppenwohnung?

Schritt 1: Ein Mitglied der zukünftigen Wohngemeinschaft bewirbt sich und gibt in der Bewerbung die/den Namen der/des Mitbewerber/s an. Dieses Wohngemeinschaftsmitglied erhält in seiner/ihrer Bestätigungsmail eine Bewerbernummer.

Schritt 2: Nun bewerben sich alle anderen Mitglieder der Gruppenwohnung. Diese müssen unter "Gruppen-ID" im Bewerbungsformular die dem ersten Bewerber mitgeteilte Bewerbernummer angeben. Ohne die Angabe dieser Nummer ist eine Zuordnung nicht möglich. Zusätzlich müssen im Feld Name/n der/des Mitbewerber/s alle Namen eingegeben werden.

Die Angabe die/der Namen der/des Mitbewerber/s in der ersten Bewerbung ersetzt nicht die Bewerbung/en der/des Mitbewerber/s! Alle Mitglieder der zukünftigen Wohngemeinschaft müssen sich bewerben.

Welche Wohnformen werden angeboten?

Einzelzimmer: Zimmer mit gemeinschaftlicher Nutzung der Küchen und Bäder 

Einzelappartements: Zimmer mit Bad und teilweise eigener Küche 

2er/ 3er/ 4er/ 6er-Gruppenwohnungen: 2/ 3/ 4/ oder 6 separate Zimmer mit Küche und Bad (Gemeinsame Bewerbung von 2/ 3/ 4 oder 6 Personen erforderlich) 

Doppelappartements: Appartements mit Durchgangszimmer oder ein großer Raum für 1 oder 2 Personen (siehe Wohnheimübersicht)

Wie erhalte ich Informationen über die Wartezeiten, Zimmergröße, Miete, Möblierung, Küchen- und Badbenutzung, Internetanschluss, Gemeinschaftseinrichtungen, Lage etc.?

Ausführliche Informationen zu Preisen, Zimmergrößen usw. findest du in der Übersichtsliste der Wohnheime und auf den Wohnheimseiten. Bitte erkundige dich bei weiterführenden Fragen telefonisch, schriftlich oder vor Ort im Servicebüro Studentisches Wohnen bzw. in den zuständigen Wohnheimverwaltungen. 

Die Wartezeit hängt von der gewählten Wohnform (Einzelzimmer, Einzelappartement, Gruppenwohnung), von eingehenden Kündigungen, dem gewünschten Einzugsdatum und der Anzahl der Personen, die vor Ihnen auf der Warteliste stehen, ab.

Unter welchen Bedingungen verfällt eine gestellte Bewerbung?

Solltest du dich auf unsere Angebote/ Anschreiben oder E-Mails nicht fristgerecht melden, wird deine Bewerbung von der Warteliste gestrichen und die bisher angesammelte Wartezeit verfällt.

Wie/ Wann erhalte ich meinen Mietvertrag?

Du erhältst zunächst ein Zimmerangebot. Nach Unterzeichnung und Rücksendung der beigefügten Annahmeerklärung ist das Mietverhältnis rechtsgültig. Du erhältst keine weitere Eingangsbestätigung. Der Mietvertrag wird bei Schlüsselabholung in der zuständigen Wohnheimverwaltung unterzeichnet.

Gibt es eine Mindest-/ Höchstmietzeit?

Die Regelwohnzeit beträgt 8 Semester. Das Vertragsverhältnis ist jederzeit mit der dreimonatigen (gesetzlichen) Kündigungsfrist kündbar.

Wie nehme ich Kontakt zu Ihnen auf?

Nutze einfach das Kontaktformular auf der Website, ruf uns an (Telefon 0551 - 39 35 135 von 9:00 bis 15:00 Uhr) oder schreib uns (Studentenwerk Göttingen, Servicebüro Studentisches Wohnen, Postfach 3851, 37028 Göttingen).

Servicebüro

Servicebüro Studentisches Wohnen
Platz der Göttinger Sieben 4
Eingang 4b, in der Ebene 0
37073 Göttingen

Tel.: 0551 - 39 35 135

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