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Verhaltenskodex gegen Korruption

Mit Beschluss der Landesregierung vom 16.12.2008 wurde eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Die Antikorruptionsrichtlinie* ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Eine Neufassung erfolgte zum 1.4.2014.

Beschl. d. LReg. v. 1.4.2014 (Nds. MBI. Nr. 16/2014 S. 330) MI-11.31-03019/2.4.1.3 

Bezug: Beschl. v. 16.12.2008 (Nds. MBI. 2009 S. 66) - VORIS 20480 -

Die Antikorruptionsrichtlinie enthält Regelungen, mit denen Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll und korruptive Praktiken aufgedeckt, verfolgt und geahndet werden sollen. Sie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitung und Hilfestellung für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.

Für die Beschäftigten des Studentenwerks Göttingen wurde auf Basis der von der Landesregierung beschlossenen Antikorruptionsrichtlinie ein Verhaltenskodex mit Leitsätzen entwickelt. Als Leitfaden für die Praxis soll er helfen, in Gefährdungssituationen das Richtige zu tun. Die Einhaltung der Inhalte des Verhaltenskodex ist für alle MitarbeiterInnen verpflichtend. Etwaige Verstöße gegen einen oder mehrere Leitsätze des Verhaltenskodex können dienst-, arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Vorstand des Studentenwerks Göttingen hat in seiner Sitzung vom 03.07.09 die Umsetzung des Verhaltenskodex gegen Korruption beschlossen.Korruption schadet allen!

  • Korruption beschädigt das Ansehen des Studentenwerks und seiner Beschäftigten!
  • Korruption ist kein Kavaliersdelikt; sie führt direkt in die Strafbarkeit!
  • Korruption fängt schon bei kleinen Gefälligkeiten an!
  • Korruption macht abhängig!
  • Korruption macht arbeitslos!

*Der vollständige Gesetzestext ist bei Bedarf bei der Beauftragten für Antikorruption erhältlich.

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