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Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand der Erklärung: 05.01.2020)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.studentenwerk-goettingen.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 05.01.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
 

Feedback zu nicht barrierefreien Inhalten, Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: info(at)studentenwerk-goettingen.de
 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: 

 Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung: 05.01.2020