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Fisch aus nachhaltigem Fang

Das Studentenwerk Göttingen wurde im Januar 2008 MSC-zertifiziert und hat in den Mensen seitdem einige MSC-Produkte im Angebot. Mehr Informationen zum Marine Stewardship Council (MSC) findest du hier

Zertifizierungscode: MSC-C-51631 

Was ist der MSC?

Der MSC ist eine unabhängige gemeinnützige Einrichtung, die einen globalen Umweltstandard zur Bewertung von Fischereien aufgestellt hat. Mithilfe des MSC-Siegels, das auf die umweltgerechten Fangmethoden zertifizierter Fischereien hinweist, will er Verbraucher anhalten, sich beim Kauf von Fisch und Meeresfrüchten für Erzeugnisse aus zertifizierter Herkunft zu entscheiden.

Was tut der MSC?

Der Marine Stewardship Council (MSC) ermöglicht Menschen, die von der Fischindustrie abhängen, sich für nachhaltigen Fischfang einzusetzen. Durch die Verwendung des MSC-Siegels können nachhaltig geführte Betriebe ihren Kunden zeigen, dass sie sich vorbildlichen Praktiken verschrieben haben. Darüber hinaus fördert der MSC Verbesserungen beim Fischereimanagement und ermöglicht einen unabhängigen Nachweis der Rückverfolgbarkeit nachhaltiger Erzeugnisse. Der grundlegende Auftrag des MSC liegt in einer Umkehr des Rückgangs der weltweiten Fischbestände, im Schutz des Lebensraumes Meer und im Aufzeigen des betriebswirtschaftlichen Nutzens für verantwortungsvoll geführte Fischereien.

Was ist der MSC-Standard?

Der MSC-Standard erfüllt die von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) herausgegebenen "Internationalen Leitlinien für die Umweltkennzeichnung von Fisch und Fischereierzeugnissen aus der marinen Fischerei". Das heißt, er beruht auf soliden Verfahren und den Grundsätzen der Transparenz, Verantwortlichkeit und Unabhängigkeit.

Mehrwegangebotspflicht

Bitte beachte, dass wir das Mensaessen nicht in deine eigenen mitgebrachten Behälter abfüllen - aus diesen Gründen:

Da wir die umweltfreundliche Bagasse-Einwegverpackung anbieten, sind wir gesetzlich nicht dazu verpflichtet, kundeneigene Behälter anzunehmen.
Aus Hygienegründen verzichten wir auf diese Option, da wir das Risiko einer Kontamination von Lebensmitteln und/oder der Umgebung beim Umfüllen nicht unnötig eingehen wollen.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass du das Mensaessen wie gewohnt kaufst und selbstständig am Platz in deinen eigenen Behälter umfüllst.

Wichtig: Bei den Heißgetränken gibt es bezüglich der Nutzung eigener Becher/Tassen keine Änderungen.
Information dazu findest du hier.

Allergenkennzeichnung

Das Ausweisen von 14 Allergenen, die am häufigsten Auslöser allergischer Reaktionen und Unverträglichkeiten sind, ist auf Grund der gesetzlichen Vorgabe seit dem 13. Dezember 2014 Pflicht. Das Studentenwerk Göttingen zeichnet daher in allen Mensen und Cafeterien die 14 deklarationspflichtigen Allergene aus.

Zu besonders häufig gestellten Fragen rund um das Thema Allergene haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt.

Warum werden Allergene gekennzeichnet?

Die Kennzeichnungsvorschrift ist in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV = Lebensmittelinformationsverordnung) geregelt. Sie gilt seit dem 13.12.2014. Laut dieser Verordnung erachten Verbraucher Informationen über Allergene bei loser Ware als sehr wichtig, da es sich gezeigt hat, dass die meisten Fälle von Lebensmittelallergien durch lose Ware hervorgerufen werden. In einigen Fällen können Nahrungsmittelallergiker lebensbedrohliche Reaktionen schon nach dem Verzehr kleinster Mengen des unverträglichen Nahrungsmittels entwickeln. Beim Verzehr von nicht selbst zubereiteten Speisen sind das Risiko und die Angst groß, eine unbeabsichtigte allergische Reaktion zu entwickeln. Um die Lebensqualität von Nahrungsmittelallergikern diesbezüglich zu erhöhen, wurde die Deklarationspflicht auch auf lose Speisen und Getränke ausgeweitet.

Wie genau informiert das Studentenwerk Göttingen seine Gäste?

Ziel der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV = Lebensmittelinformationsverordnung) ist es, Allergiker/innen schon vor der Kaufentscheidung darüber zu informieren, welche der 14 deklarationspflichtigen Allergene in der Speise enthalten sind. Unsere Gäste haben verschiedene Möglichkeiten, das Speisenangebot einzusehen und sich vorab zu informieren

- Homepage des Studentenwerks Göttingen
- Monitore des Speiseleitsystems in den Mensen
- Speiseplan-Apps
- Infosystem der Cafeterien
- Informationen durch die zuständigen Mitarbeiter/innen 

Welche Allergene werden gekennzeichnet?

Die 14 deklarationspflichtigen Allergene sind gleichzeitig die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten. Diese sind:

1. Glutenhaltige Getreide und daraus hergestellte Erzeugnisse (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)
2. Krebstiere und daraus hergestellte Erzeugnisse
3. Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse
4. Fisch und daraus hergestellte Erzeugnisse
5. Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse
6. Soja und daraus hergestellte Erzeugnisse
7. Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
8. Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Pistazien, Paranüsse, Macadamia- oder Queenslandnüsse)
9. Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse
10. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse
11. Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse
12. Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg/kg oder 10 mg/l) und daraus hergestellte Erzeugnisse
13. Lupinen und daraus hergestellte Erzeugnisse
14. Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse

Werden auch mögliche Spuren von Allergenen in Speisen gekennzeichnet?

Gemäß der aktuellen Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV = Lebensmittel-informationsverordnung) sind die 14 deklarationspflichtigen Allergene nur zu nennen, wenn sie einer Speise laut Rezeptur zugesetzt werden. Spuren, also unbeabsichtigte Kontaminationen einer Speise mit den deklarationspflichtigen Allergenen, sind rein rechtlich nicht deklarationspflichtig. Da eine Kreuzkontamination in Großküchen leider nie völlig ausgeschlossen werden kann, werden Spuren durch das Studentenwerk Göttingen nicht gekennzeichnet.

Gibt es in den Einrichtungen auch allergenfreie Gerichte?

Das Studentenwerk Göttingen bietet keine Menülinie an, die keines der 14 deklarationspflichtigen Allergene enthält. Lebensmittel, die diese 14 deklarationspflichtigen Allergene enthalten, sind hochwertige Nahrungsbestandteile, sofern man kein Allergiker ist. Wir möchten daher in unseren Speisen nicht darauf verzichten. Durch unser breites Angebot und die freie Komponentenwahl gibt es die Möglichkeit, das "persönliche" Allergen zu meiden und sich trotzdem ausgewogen und vielfältig im Studentenwerk Göttingen zu ernähren.

Wie stellt das Studentenwerk Göttingen sicher, dass alle 14 deklarationspflichtigen Allergene einwandfrei deklariert werden?

Alle Produkte, die über den Einkauf und die Warenannahme in die CampusGastronomie gelangen, müssen schon vom Hersteller einwandfrei deklariert sein. Diese Deklaration wird in interne Dokumentationssysteme übernommen und ermöglicht eine korrekte Deklaration der Speiserezepturen. Diese Rezepturen müssen bei der Speiseproduktion strengstens eingehalten werden. Des Weiteren ist das gesamte Küchenpersonal zur Einhaltung von Personalhygiene und regulären Hygienestandards, die vor, zwischen und nach jedem Arbeitsschritt eingehalten werden müssen, geschult. Dennoch können wir leider bei all diesen Maßnahmen eine unbewusste Kreuzkontamination durch deklarationspflichtige Allergene nie völlig ausschließen.

Welche Prozesse in den Einrichtungen sind für eine korrekte Deklaration wichtig?

Bereits die Mitarbeiter, die den Produkteinkauf abwickeln, tragen dafür Sorge, dass die bezogenen Produkte mit den 14 deklarationspflichtigen Allergenen gekennzeichnet sind. Bei Änderungen der Rezepturen werden diese Mitarbeiter von den Herstellern bzw. Lieferanten unverzüglich informiert. Denn diese Produktdeklaration ist die Grundlage der Deklaration aller vorhandenen Speiserezepturen. Sowohl Mitarbeiter der Lagerwirtschaft als auch das Küchenpersonal sind instruiert, durch das Abdecken, das getrennte Lagern, das Vor- und Zubereiten von Lebensmitteln und das Einhalten von Rezepturen und Hygienevorschriften eine korrekte Allergenkennzeichnung sicherzustellen. Um Fehlerquellen aufzudecken und das Einhalten der Vorgaben sicherzustellen, werden alle Prozesse regelmäßig überprüft.

Verwaltung

Platz der Göttinger Sieben 4
Eingang 4c, in der Ebene 1
37073 Göttingen

Telefon:
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0551 - 39 35 019

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