Beim Versenden deiner Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuche es erneut.
Vielen Dank für deine Nachricht! Wir setzen uns mit dir in Verbindung.
Presse

Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage

Antragstellung ab Dienstag (16.06.2020) möglich

Ab Dienstag können Göttinger Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beim Studentenwerk Göttingen beantragen. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) stellt 100 Millionen Euro bereit, die bundesweit an die Studentenwerke verteilt werden. Das Studentenwerk Göttingen erhält 1,28 Millionen Euro aus diesem Topf. Über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de werden die Anträge der Göttinger Studierenden automatisch an das Studentenwerk Göttingen weitergeleitet.

"Bedürftige Göttinger Studierende können ihren Antrag ab Dienstag über das neue bundesweite Portal online stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt im Studentenwerk Göttingen. Mit Auszahlungen ist aller Voraussicht nach ab dem 25. Juni zu rechnen. Erst dann wird das Bearbeitungstool für uns freigeschaltet", erklärt Prof. Dr. Jörg Magull, Geschäftsführer des Studentenwerks Göttingen. "Wir freuen uns für die Göttinger Studierenden über diese Hilfe."

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können einmal monatlich zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt werden. Diese Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erläutert die Dimension des Vorhabens: "Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können. Da wir parallel noch das Online-Portal programmieren müssen, können die Auszahlungen voraussichtlich erst ab dem 25. Juni 2020 erfolgen." Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe für Göttinger Studierende gibt es ab morgen auf der Website des Studentenwerks Göttingen www.studentenwerk-goettingen.de.

Kontakt:

Anett Reyer-Günther
Leiterin Unternehmenskommunikation, Pressesprecherin

Studentenwerk Göttingen
Stiftung öffentlichen Rechts
Platz der Göttinger Sieben 4
37073 Göttingen

Telefon +49 551 39-35051
E-Mail anett.reyer-guenther(at)studentenwerk-goettingen.de
Web www.studentenwerk-goettingen.de

Zurück