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Presse

Erklärung des Studentenwerks Göttingen zur Situation in der Roten Str. 1 – 5/Burgstr. 52

Studentenwerk schlägt als Vermittler Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler vor

Das Studentenwerk Göttingen hat gemäß § 68 (2), Satz 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz die Aufgabe die Studierenden wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial und kulturell zu fördern und zu beraten. Dazu betreibt das Studentenwerk Mensen, Cafeterien, Wohnheime, Beratungsstellen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Derzeit werden in Göttingen vom Studentenwerk ca. 34.000 Studierende an drei Hochschulen betreut und 4.400 Wohnheimplätze zur Verfügung gestellt. Die Versorgungsquote mit ca. 13 % liegt über dem Landesdurchschnitt in Niedersachsen von ca. 9 %. Handlungsleitlinie des Studentenwerks ist es, allen 34.000 Studierenden und allen 4.400 Wohnheimbewohnern gleichermaßen verpflichtet zu sein. 

In der Roten Str. 1 -5/Burgstr. 52 sind seit den siebziger Jahren sechs Häuser an sechs Gesellschaften Bürgerlichen Rechts vermietet zur Nutzung durch 61 Studierende. Nach 40 Jahren Nutzung steht die Generalsanierung an. Das Studentenwerk führt darüber seit zwei Jahren intensive Gespräche mit Vertreter/Innen dieser Häuser. 

Das Studentenwerk bedauert den Abbruch dieser Gespräche durch die Bewohner/Innen. Geschäftsführer Magull erklärt hierzu:“ Das Sanierungskonzept für die denkmalgeschützten Häuser in der Roten Str./Burgstr. wurde gemeinsam mit den Bewohner/Innen erarbeitet. Wir wollen dort 5,5 Mio. Euro investieren. Für die Kalkulation der Folgekosten hat der Vorstand einen ca. 20%igen Abschlag in Höhe von 1,15 Mio. Euro auf die umzulegenden Sanierungskosten wegen des erhöhten Aufwandes für Denkmalschutz vorgenommen. Voraussetzung für den Sanierungsbeginn ist, dass vorher eine Einigung über das weitere Verfahren und die sich daraus ergebenen Konditionen erzielt wird. Der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung einstimmig drei Angebote beschlossen, die den Bewohner/Innen in der letzten Woche vorgestellt wurden. Unterschiedliche Vorstellungen können nur in einem Dialogprozess zusammengeführt werden. Dieses kann nur im Gespräch geschehen. Meine Tür steht nach wie vor offen.“ 

In dem offenen Brief der Bewohner/Innen der Roten Str./Burgstr. werden an das Studentenwerk gravierende Vorwürfe erhoben. Gegenwärtig verzichtet das Studentenwerk auf eine öffentliche Auseinandersetzung mit diesen Vorwürfen um die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Gespräche nicht zu erschweren.

Die Geschäftsführung hat schon vor geraumer Zeit den Bewohner/Innen den Vorschlag gemacht, einen externen Mediator oder Vermittler hinzuzuziehen. Das Studentenwerk hält diesen Vorschlag immer noch aufrecht und unterstreicht damit, dass es an einer Eskalation der Situation kein Interesse hat. 

Deshalb ist das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Magull froh, dass sich heute der Oberbürgermeister der Stadt Göttingen Herr Rolf-Georg Köhler bereit erklärt hat, diese Rolle wahrzunehmen.

Zur Situation:
Die sechs Häuser in der Roten Str. 1 - 5 /Burgstr. 52 aus dem Jahre 1771 müssen generalsaniert werden.Das beauftragte Architekturbüro schätzt die Sanierungskosten derzeit auf 5,5 Mio. €, die auf drei Jahre entsprechend des Sanierungsfortschritts verteilt werden sollen. Gemeinsam mit dem Architekturbüro und den Bewohner/Innen wurde ein vollumfängliches Sanierungskonzept erarbeitet. Nach der Sanierung ist dort Platz für 64 Studierende. Das Studentenwerk ist grundsätzlich bereit an einen Verein der Bewohner/Innen als Generalmieter zu vermieten.

Kontakt
Anett Reyer-Günther
Leiterin Stabsstelle Unternehmenskommunikation

Studentenwerk Göttingen
Stiftung öffentlichen Rechts
Platz der Göttinger Sieben 4
37073 Göttingen

Telefon: 0551 - 39 35 051
E-Mail: anett.reyer-guenther[at]studentenwerk-goettingen.de

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